{"id":166,"date":"2022-04-24T17:21:47","date_gmt":"2022-04-24T15:21:47","guid":{"rendered":"https:\/\/www.netzwerk-ktp-nrw.de\/?p=166"},"modified":"2022-04-25T19:50:24","modified_gmt":"2022-04-25T17:50:24","slug":"umfrageauswertung-kommunale-rahmenbedingungen-der-kindertagespflege-in-nrw","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.netzwerk-ktp-nrw.de\/?p=166","title":{"rendered":"Umfrageauswertung &#8222;Kommunale Rahmenbedingungen der Kindertagespflege in NRW&#8220;"},"content":{"rendered":"\n<p>Liebe Kolleginnen und Kollegen,<\/p>\n\n\n\n<p>liebe Politikerinnen und Politiker,<\/p>\n\n\n\n<p>liebe interessierte Leserinnen und Leser,<\/p>\n\n\n\n<p>es ist vollbracht \u2013 nach mehreren hunderten Stunden ehrenamtlicher Arbeit in den vergangenen 1,5 Jahren k\u00f6nnen wir Euch und Ihnen die Auswertung unserer NRW-weiten Umfrage zu den \u201eKommunalen Rahmenbedingungen der Kindertagespflege in NRW\u201c pr\u00e4sentieren.<\/p>\n\n\n\n<p>Die aufgezeigten Fakten offenbaren dringenden Handlungsbedarf \u2013 angefangen bei rund 20.000.000 Euro zu Unrecht empfangener Landesmittel in 49 der 88 Jugendamtsbezirke im Betreuungsjahr 2020\/2021 bis hin zu j\u00e4hrlichen, finanziellen Differenzen im zweistelligen Bereich f\u00fcr Kindertagespflegepersonen trotz gleicher Leistung.<\/p>\n\n\n\n<p>Wir weisen darauf hin, dass alle in der Auswertung verwendeten Angaben auf Ausk\u00fcnfte von Kindertagespflegepersonen aus den zugeh\u00f6rigen Kommunen\/Kreisen zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. Vereinzelte Fehlangaben k\u00f6nnen trotz mehrfacher intensiver Pr\u00fcfung durch das Netzwerk KTP NRW nicht endg\u00fcltig ausgeschlossen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Nachdem uns im t\u00e4glichen kollegialen Austausch die unterschiedliche Handhabung in den verschiedenen Kreisen und Kommunen bewusst wurde, haben wir uns im August 2020 mit Benennung der Fakten an Herrn Minister Dr. Stamp gewendet.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach der Antwort von Herrn Minister Dr. Stamp im September 2020, dass er unsere Einsch\u00e4tzung einer \u201egravierend unterschiedlichen Auslegung und Umsetzung des KiBiz in den Kommunen nicht teile\u201c, war es uns ein Anliegen, die Umst\u00e4nde in den verschiedenen Kommunen und Kreisen belegbar aufzuzeigen und Vergleichbarkeiten zu schaffen.<\/p>\n\n\n\n<p>In enger Zusammenarbeit mit den im Netzwerk vertretenen Kommunen haben wir eine Umfrage mit 82 Fragestellungen und zugeh\u00f6rigen Unterfragen mit Stand zum 01.08.2021 erstellt, welche von Kindertagespflegepersonen aus 88 Jugendamtsbezirken in NRW im Zeitraum Juni bis Oktober 2021 beantwortet wurden.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Anschluss fand die Auswertung der Umfrage durch das UADS Institut f\u00fcr Umfragen, Analysen und DataScience GmbH unter der Federf\u00fchrung von Herrn Prof. Dr. Faulbaum statt, finanziert durch die Berufsvereinigung der Kindertagespflegepersonen e.V. und Leuchtsterne Dortmund e.V., wof\u00fcr wir an dieser Stelle noch einmal unseren herzlichen Dank zum Ausdruck bringen m\u00f6chten.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Auswertung umfasst 102 Seiten, die Themenbereiche k\u00f6nnen der Inhaltsangabe entnommen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Zur Verdeutlichung der kommunalen Unterschiede \u2013 sowohl f\u00fcr Kindertagespflegepersonen als auch f\u00fcr Eltern &#8211; m\u00f6chten wir einige Ergebnisse kompakt benennen:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>KiBiz-Verst\u00f6\u00dfe (Seite 76 bis Seite 82 der Auswertung)<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Mit Stand vom 01.08.2021 haben 49 der 88 Jugendamtsbezirke (rund 56 Prozent) eine oder mehrere KiBiz-Vorgaben zum Erhalt der Kindertagespflegepauschalen gem\u00e4\u00df \u00a7 24 nicht erf\u00fcllt.<\/p>\n\n\n\n<p>In der Praxis bedeutet dies: 49 Kommunen und Kreise haben Landesmittel (finanziert durch Steuergelder) von rund 20.000.000 Euro im Betreuungsjahr 2020\/2021 zu Unrecht in Anspruch genommen (ohne Ber\u00fccksichtigung von Kindern mit F\u00f6rderbedarf, f\u00fcr welche Kommunen den knapp 3-fachen Satz erhalten). Bei insgesamt 186 Jugendamtsbezirken in NRW, von welchen nur 88 bei der Umfrageauswertung ber\u00fccksichtigt wurden, erh\u00f6ht sich diese Summe mit gro\u00dfer Wahrscheinlichkeit entsprechend.<\/p>\n\n\n\n<p>Herr Minister Dr. Stamp \u00e4u\u00dferte hierzu in seinem Schreiben von September 2020 Folgendes: \u201eIch bitte um Verst\u00e4ndnis, dass das Land aus Rechts- und Kapazit\u00e4tsgr\u00fcnden keine M\u00f6glichkeit hat, eine Rechtsberatung im Einzelfall vorzunehmen und beispielsweise kommunale Richtlinien und Satzungen in der Kindertagespflege auf ihre Rechtm\u00e4\u00dfigkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>Wer ist f\u00fcr die Einhaltung der zugeh\u00f6rigen Bedingungen zur Auszahlung von Landesmitteln verantwortlich? Eine Frage, die jeden Steuerzahler und jede Steuerzahlerin in NRW interessieren d\u00fcrfte.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Finanzielle Ausgestaltung der Elternbeitr\u00e4ge (Seite 56 bis Seite 63 der Auswertung)<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Wie unsere Umfrage zeigt, entscheidet der Wohnort dar\u00fcber, wie viel Geld Familien in NRW in fr\u00fchkindliche Bildung investieren m\u00fcssen. Ausgehend von einer 45-Stunden-Betreuung unter 3 Jahren in der h\u00f6chsten Beitragsstufe zahlen Eltern beispielsweise pro Monat in Aachen keinen Elternbeitrag, gefolgt von Langenfeld mit 264 Euro, in Iserlohn 280 Euro bis hin zu 880,40 Euro in Haltern am See, 980 Euro in M\u00fclheim an der Ruhr und den H\u00f6chstsatz haben wir in Marl verortet, mit 990,50 Euro monatlich.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch wenn sich der monatliche Beitrag am Einkommen der Eltern orientiert, d\u00fcrfte eine monatliche Differenz in der h\u00f6chsten Einkommensstufe in H\u00f6he von 990,50 Euro schwer argumentierbar sein. Gerechnet auf ein Jahr bezahlte eine Familie in Marl in der entsprechenden Einkommensstufe mit Stand vom 01.08.2021 somit 11.886 Euro, im Vergleich zu 0 Euro in Aachen.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Bezahlung der Kindertagespflegepersonen (Seite 24 bis Seite 42 der Auswertung)<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Auch die Bezahlung der Kindertagespflegepersonen gestaltet sich aufgrund fehlender, gesetzlicher Vorgaben massiv unterschiedlich.<\/p>\n\n\n\n<p>Die H\u00f6he des Sachaufwandes pro Stunde und Kind variiert zwischen 1 Euro in W\u00fclfrath und 2,48 Euro im Ennepe-Ruhr-Kreis (siehe Seite 30).<\/p>\n\n\n\n<p>Die durchschnittliche laufende Geldleistung pro Stunde und Kind (berechnet aus dem Durchschnitt vorhandener Bezahlungsstufen) war mit 3,60 Euro in L\u00fcdenscheid am niedrigsten und mit 6,28 Euro in Iserlohn am h\u00f6chsten (Sachaufwand und F\u00f6rderleistung, siehe Seite 29).<\/p>\n\n\n\n<p>Hierbei war im Rahmen der Auswertung festzustellen, dass die laufende Geldleistung mit erh\u00f6hter Einwohnerzahl und damit einhergehenden erh\u00f6hten Lebenshaltungskosten NICHT h\u00f6her ausf\u00e4llt, die Festlegung erscheint willk\u00fcrlich.<\/p>\n\n\n\n<p>Die durchschnittliche laufende Geldleistung variiert in den Jugendamtsbezirken um bis zu 2,68 Euro pro Stunde und Kind. Eine Bespielrechnung, basierend auf 4,33 Wochen mit 5 Tageskindern, die jeweils 40 Wochenstunden betreut werden, ergibt somit eine Differenz von 27.850,56 Euro Umsatz pro Jahr \u2013 wohlgemerkt f\u00fcr die gleiche Leistung.<\/p>\n\n\n\n<p>Was f\u00fcr uns die Frage aufwirft, inwiefern sich solch gravierende Unterschiede im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung noch mit \u00a723 Absatz 2a SGB VIII (die Anerkennung der F\u00f6rderleistung ist leistungsgerecht auszugestalten) vereinbaren lassen.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Bezahlte Ausfalltage der Kindertagespflegepersonen (Seite 43 bis Seite 55 der Auswertung)<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Den gr\u00f6\u00dften Unterschied bezogen auf alle Fragen haben wir bei Bezahlung von Ausfalltagen der Kindertagespflegepersonen festgestellt.<\/p>\n\n\n\n<p>In 66 Prozent der 88 Jugendamtsbezirke werden betreuungsfreie Tage unterteilt (Urlaub, Krankheit), in 34 Prozent findet keine Unterteilung statt.<\/p>\n\n\n\n<p>In 2 Kommunen (Aachen und Bielefeld) wird kein einziger Ausfalltag bezahlt.<\/p>\n\n\n\n<p>Addiert findet sich das Maximum im Kreis Herford mit 67 bezahlten Ausfalltagen, wobei dies aufgrund einer speziellen Krankheitstageregelung (beliebig viele Krankentage pro Jahr, begrenzt auf maximal bis zu 30 Tage am St\u00fcck) in anderen Kommunen noch h\u00f6her ausf\u00e4llt (siehe Seite 53).<\/p>\n\n\n\n<p>Es konnte mit Ausnahme von Bielefeld keine h\u00f6here laufende Geldleistung in Relation zu weniger oder keinen bezahlten Ausfalltagen festgestellt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Um die Unterschiede zu verdeutlichen, folgt hier ein Rechenbeispiel:<\/p>\n\n\n\n<p>Wir gehen von 5 Tageskindern mit 8 Stunden Betreuung an 5 Tagen pro Woche aus, gerechnet auf 4,33 Wochen pro Monat.<\/p>\n\n\n\n<p>Ausgehend von diesen Arbeitszeiten verdiente eine Kindertagespflegeperson mit Stand vom 01.08.21 in Aachen (mittlere Geldleistung 5,02 Euro pro Stunde und Kind) f\u00fcr die gleiche Arbeit grunds\u00e4tzlich pro Jahr 8.105,76 Euro weniger als im Kreis Herford (mittlere Geldleistung 5,80 Euro pro Stunde und Kind).<\/p>\n\n\n\n<p>Sollte die Kindertagespflegeperson in Aachen nun auf 67 Ausfalltage im Beispieljahr kommen, ergibt sich ein weiteres potenzielles Minus in H\u00f6he von 13.453,60 Euro pro Jahr und somit im Worst-Case-Szenario eine j\u00e4hrliche Umsatz-Differenz in H\u00f6he von 21.559,36 Euro.<\/p>\n\n\n\n<p>Dieser gravierende Unterschied offenbart den dringenden Handlungsbedarf in Bezug auf bezahlte Ausfalltage der Kindertagespflegepersonen, vor allem in Hinblick auf die pandemische Situation. Akute Erkrankungen f\u00fchren zu Betreuungsausf\u00e4llen und in Jugendamtsbezirken mit keinen\/wenigen bezahlten Ausfalltagen wird dies auf Dauer zu einer Entziehung der finanziellen Existenzgrundlage vieler Kindertagespflegepersonen und somit zu einem Zusammenbruch des Konstrukts der selbstst\u00e4ndigen Kindertagespflege f\u00fchren, da viele gezwungen sein werden, ihre T\u00e4tigkeit in diesem Bereich einzustellen. Dies h\u00e4tte gravierende Folgen f\u00fcr das Platzangebot in der U3-Betreuung und auf die Erf\u00fcllung des Rechtsanspruchs der Eltern durch die Kommunen.<\/p>\n\n\n\n<p>Daher besteht hier dringender Handlungsbedarf durch politische Entscheidungstr\u00e4ger.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Folgenden m\u00f6chten wir gerne auf die unterschiedliche Auslegung der verbindlichen KiBiz-Vorgaben eingehen, wenn Landesmittel gem\u00e4\u00df Paragraph 24 KiBiz von den Jugendamtsbezirken in Anspruch genommen werden (Seite 83 bis Seite 92 der Auswertung):<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Der Landeszuschuss nach Paragraph 24 Absatz 2 Satz 1 KiBiz setzt bei Kindern, die au\u00dferhalb des Haushalts der Eltern betreut werden, eine Best\u00e4tigung des Jugendamtes voraus, dass die laufende Geldleistung nach \u00a7 23 Absatz 2 und 2a des Achten Buches Sozialgesetzbuch erfolgt und jeder Kindertagespflegeperson im Rahmen von \u00a7 23 Absatz 2 Nummer 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch f\u00fcr jedes ihr zugeordnete Kind ein Betrag f\u00fcr mindestens eine Stunde pro Betreuungswoche f\u00fcr mittelbare Bildung- und Betreuungsarbeit geleistet wird.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>In der Praxis erfolgt die Umsetzung wie folgt:<\/p>\n\n\n\n<p>In 25 Prozent der 88 Jugendamtsbezirke wird auf Grundlage dieser Formulierung nur die F\u00f6rderleistung bezahlt (z. Bsp. in K\u00f6ln, D\u00fcsseldorf, Essen und Langenfeld) und in 42 Prozent erfolgt die Erh\u00f6hung unter Ber\u00fccksichtigung von Sachaufwand und F\u00f6rderleistung (z. Bsp. in Oberhausen, Duisburg, Wuppertal und R\u00f6srath).<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Der Landeszuschuss nach Paragraph 24 Absatz 2 Satz 1 KiBiz setzt bei Kindern, die au\u00dferhalb des Haushalts der Eltern betreut werden, eine Best\u00e4tigung des Jugendamtes voraus, dass die laufende Geldleistung bereits w\u00e4hrend der Eingew\u00f6hnungsphase des Kindes gew\u00e4hrt wird.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>In der Praxis erfolgt die Umsetzung wie folgt:<\/p>\n\n\n\n<p>In 4,4 Prozent wird w\u00e4hrend der Eingew\u00f6hnung ein pauschaler Betrag bezahlt, welcher sich zwischen 55 und 300 Euro bewegt und 65,9 Prozent der Jugendamtsbezirke bezahlen die Eingew\u00f6hnung entsprechend der vertraglich vereinbarten Betreuungszeit, wobei sich der Betrag in Abh\u00e4ngigkeit vom Start der Eingew\u00f6hnung unter Umst\u00e4nden reduziert und 6 Kommunen den Stundenumfang w\u00e4hrend der Eingew\u00f6hnung nur reduziert bewilligen.<\/p>\n\n\n\n<p>3 Kommunen erstatten die Eingew\u00f6hnungszeit nur nach stundengenauer Abrechnung, was bei einer l\u00e4ngeren Eingew\u00f6hnungsphase oder Erkrankung des Tageskindes w\u00e4hrend der Eingew\u00f6hnungszeit die finanzielle Existenz der Kindertagespflegepersonen gef\u00e4hrdet.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Der Landeszuschuss nach Paragraph 24 Absatz 2 Satz 1 KiBiz setzt bei Kindern, die au\u00dferhalb des Haushalts der Eltern betreut werden, eine Best\u00e4tigung des Jugendamtes voraus, dass die laufende Geldleistung auf Grundlage des Betreuungsvertrages mit den Eltern (\u2026) gew\u00e4hrt wird.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>In der Praxis erfolgt die Umsetzung wie folgt:<\/p>\n\n\n\n<p>Nur 58 Prozent der 88 Jugendamtsbezirke bezahlen die laufende Geldleistung auf Grundlage der im Betreuungsvertrag vereinbarten Stunden. In den restlichen Kommunen werden willk\u00fcrliche Grenzen gezogen, beispielweise bei 35 Wochenstunden, oder mit stundengenauer Berechnung des Bedarfs anhand von Arbeitszeit und Fahrtweg.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Der Landeszuschuss nach Absatz 2 Satz 1 KiBiz setzt bei Kindern, die au\u00dferhalb des Haushalts der Eltern betreut werden, eine Best\u00e4tigung des Jugendamtes voraus, dass die laufende Geldleistung (\u2026) auch bei vor\u00fcbergehender Krankheit beziehungsweise Abwesenheit des Kindes weitergew\u00e4hrt wird.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>In der Praxis erfolgt die Umsetzung wie folgt:<\/p>\n\n\n\n<p>In 58 Prozent der 88 Jugendamtsbezirke wird dies ber\u00fccksichtigt, in 3,4 Prozent gibt es keine pauschale Bezahlung und somit grunds\u00e4tzlich K\u00fcrzungen bei Abwesenheit der Tageskinder.<\/p>\n\n\n\n<p>Es kommt zu K\u00fcrzungen, wenn Tageskinder zeitgleich im Urlaub sind und bei weiteren 34,6 Prozent wird die laufende Geldleistung bei l\u00e4ngerer Ausfallzeit des Tageskindes gek\u00fcrzt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Definition der \u201el\u00e4ngeren Ausfallzeitzeit\u201c reicht von 5 Tagen am St\u00fcck bis hin zu 60 Tagen am St\u00fcck und von 20 Tagen pro Jahr bis hin zu 60 Tagen pro Jahr.<\/p>\n\n\n\n<p>Kindertagespflegepersonen m\u00fcssen daher in vielen Jugendamtsbezirken finanzielle Einbu\u00dfen aufgrund der teils unplanbaren Fehlzeiten von Tageskindern bef\u00fcrchten.<\/p>\n\n\n\n<p>Sowohl der Gesetzesentwurf der KiBiz-Reform als auch die Formulierung der Landesregierung NRW im 11. Kinder- und Jugendbericht dr\u00fcckt sich bei diesem Aspekt nicht deutlich aus: \u201eAls vor\u00fcbergehend ist eine Abwesenheit des Kindes in der Regel bis zu einem Umfang von sechs Wochen einzustufen\u201c \u2013 bezogen auf welchen Zeitraum? Am St\u00fcck oder pro Betreuungsjahr? Jeder Jugendamtsbezirk zieht hier eigene Schl\u00fcsse, was derzeit aufgrund der Infektionswellen bei Kleinkindern fatal ist, da die bezahlten Ausfalltage der Tageskinder auf diese Weise bei Addierung zu beispielsweise 6 Wochen j\u00e4hrlich schnell \u00fcberschritten sind.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Der Landeszuschuss nach Absatz 2 Satz 1 KiBiz setzt bei Kindern, die au\u00dferhalb des Haushalts der Eltern betreut werden, eine Best\u00e4tigung des Jugendamtes voraus, dass die H\u00f6he der laufenden Geldleistung j\u00e4hrlich angepasst wird.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>In der Praxis erfolgt die Umsetzung wie folgt:<\/p>\n\n\n\n<p>In 89,8 Prozent der 88 Jugendamtsbezirken erfolgt eine j\u00e4hrliche Erh\u00f6hung der laufenden Geldleistung. 51,1 Prozent hiervon erh\u00f6hen gem\u00e4\u00df Fortschreibungsrate laut \u00a737 KiBiz. Weitere Erh\u00f6hungen reichen von 0,10 Prozent j\u00e4hrlich bis hin zu 3 Prozent j\u00e4hrlich.<\/p>\n\n\n\n<p>Nicht nur das KiBiz, auch das SGB VIII wird von den Kommunen in NRW unterschiedlich ausgelegt und umgesetzt:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Laut SGB VIII erh\u00e4lt jede \u00f6ffentlich gef\u00f6rderte Kindertagespflegeperson die Beitr\u00e4ge f\u00fcr eine angemessene nachgewiesene Unfallversicherung erstattet.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Der BGW-Beitrag wird in 100 Prozent der 88 Jugendamtsbezirke \u00fcbernommen, wobei die H\u00f6he der \u00dcbernahme hingegen v\u00f6llig unterschiedlich ausf\u00e4llt. 42 Prozent erhalten lediglich die Mindestversicherungssumme, in einigen Kommunen wird f\u00fcr eine H\u00f6herversicherung anwaltliche Intervention ben\u00f6tigt und in 46,6 Prozent wird eine angemessene H\u00f6herversicherung \u00fcbernommen \u2013 wobei die Angemessenheit in vielen F\u00e4llen durch die Kommune definiert wird.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Die gravierenden Unterschiede bei Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben in den verschiedenen<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Jugendamtsbezirken sind offensichtlich.<\/p>\n\n\n\n<p>Dies waren einige der vielen Themenbereiche, welche wir mit der Umfrage erfasst haben.<\/p>\n\n\n\n<p>Aufgrund des Umfangs konnten nicht alle Fragen ausgewertet werden, wir haben uns vorerst auf die wichtigsten Punkte konzentriert.<\/p>\n\n\n\n<p>Andere Themenbereiche (wie beispielsweise Mietkostenzuschuss, Vergabekriterien der Pflegeerlaubnis, Rahmenbedingungen in Gro\u00dftagespflege, f\u00fcr Randzeitenbetreuung, f\u00fcr inklusive Betreuung und vieles mehr) werden wir nach und nach aufarbeiten und Thema f\u00fcr Thema ver\u00f6ffentlichen.<\/p>\n\n\n\n<p>Nun gilt es erst einmal, die bereits ausgewerteten Daten zu nutzen, um bessere Rahmenbedingungen f\u00fcr Kindertagespflegepersonen und Eltern in NRW zu schaffen.<\/p>\n\n\n\n<p>Rund ein Drittel aller Kinder unter 3 Jahren werden in NRW in Kindertagespflege betreut, der Bedarf steigt stetig.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn auch in Zukunft die Betreuungsform der Kindertagespflege mit all ihren Vorteilen in Bezug auf die Bed\u00fcrfnisse der Kinder und Eltern erhalten, ausgebaut und weiter professionalisiert werden soll, besteht dringender Handlungsbedarf.<\/p>\n\n\n\n<p>Liebe Politiker und Politikerinnen,<\/p>\n\n\n\n<p>wie k\u00f6nnen wir gemeinsam an einem Strang ziehen, um nicht nur Geh\u00f6r zu finden, sondern wirkliche Ver\u00e4nderungen zu bewirken?<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr unserer Kinder, f\u00fcr unsere Gesellschaft von heute und morgen, f\u00fcr unsere Zukunft.<\/p>\n\n\n\n<p>In diesem Sinne w\u00fcnschen wir allen eine sch\u00f6ne Arbeitswoche und freuen uns auf regen Austausch.<\/p>\n\n\n\n<p>Die vollst\u00e4ndige Umfrageauswertung finden Sie hier als PDF-Dokument:<\/p>\n\n\n\n<p><a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/www.netzwerk-ktp-nrw.de\/wp-content\/uploads\/2022\/04\/Umfrageauswertung-kommunale-Rahmenbedingungen-der-Kindertagespflege-in-NRW.pdf\" target=\"_blank\">Umfrageauswertung &#8211; kommunale Rahmenbedingungen der Kindertagespflege in NRW<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Mit den besten Gr\u00fc\u00dfen<\/p>\n\n\n\n<p>das Netzwerk Kindertagespflege NRW<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Politikerinnen und Politiker, liebe interessierte Leserinnen und Leser, es ist vollbracht \u2013 nach mehreren hunderten Stunden ehrenamtlicher Arbeit in den vergangenen<span class=\"excerpt-hellip\"> [\u2026]<\/span><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":175,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-166","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-allgemein"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.netzwerk-ktp-nrw.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/166","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.netzwerk-ktp-nrw.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.netzwerk-ktp-nrw.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.netzwerk-ktp-nrw.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.netzwerk-ktp-nrw.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=166"}],"version-history":[{"count":6,"href":"https:\/\/www.netzwerk-ktp-nrw.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/166\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":182,"href":"https:\/\/www.netzwerk-ktp-nrw.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/166\/revisions\/182"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.netzwerk-ktp-nrw.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/175"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.netzwerk-ktp-nrw.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=166"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.netzwerk-ktp-nrw.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=166"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.netzwerk-ktp-nrw.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=166"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}